Arbeit mit Sicherheitseinrichtung #
Durch die vorhandene Sicherheitseinrichtung (USB-Stick) werden die einzelnen Belege und Buchungen signiert. Sie können jederzeit die Sicherheitseinrichtung über den Menüpunkt prüfen:

Ausfall der Sicherheitseinrichtung #
Sollte die Sicherheitseinrichtung ausgefallen sein, so erhalten Sie beim Kassieren folgenden Hinweis:

Gleichzeitig wird der Ausfall auf dem Kassenbeleg angezeigt:

Auch im Programm wird der Ausfall der Sicherheitseinrichtung angezeigt:

Wenn die Sicherheitseinrichtung wieder einsatzbereit ist, erhalten Sie nach dem 1. Beleg eine Programmmeldung über die Erzeugung eines verpflichtenden Nullbeleg. Dieser wird dann ausgedruckt:

Auch dieser Nullbeleg unterliegt der Aufbewahrungspflicht:

Regelmäßiger Nullbeleg #
Seitens des Gesetzgebers sind Sie verpflichtet, zu Beginn eines jeden Monats einen Nullbeleg zu erstellen. Diesen Nullbeleg können Sie jederzeit manuell erstellen. Vor der 1. Belegerstellung in einem neuen Monat werden Sie aufgefordert, diesen Nullbeleg zu fertigen:

Sie können einen Nullbeleg auch jederzeit manuell erstellen:
