Begriffsbestimmungen #
Im Rahmen der Registrierkassensicherungeverordnung werden eine Vielzahl von Begrifflichkeiten verwendet.
AES-Schlüssel / Benutzerschlüssel AES-256 / AES-Key Dieser Schlüssel mit einer Länge von 44 Zeichen dient der Verschlüsselung diverser Informationen innerhalb der Kasse und wird von SEP Bar! automatisch generiert. Zur Verifizierung des Schlüssels gibt es einen Prüfwert. Dieser Prüfwert stellt sicher, dass der AES-Key korrekt erzeugt oder eingegeben wurde.
Authentifizierungscode Der Authentifizierungscode ist für die Verwendung der Belegcheck-App des BMF notwendig und wird innerhalb von FinanzOnline erstellt bzw. angezeigt. Ein solcher Code hat 12 Zeichen und könnte z.B. so aussehen: ABC DEF GHI JKL. Dieser Code wird in der App bei der Prüfung des Start- bzw. Jahresbelegs eingegeben.
CMC-Datei / CryptographicMetadataContainer Die CMC-Datei beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Sicherheitseinrichtung und wird für diverse Tests des DEP benötigt. Falls diese Datei (cryptographicMaterialContainer.json) aus der Kasse exportiert wird, sollte sie sorgfältig unter Verschluss gehalten werden!
Datenerfassungsprotokoll / DEP Dieses Protokoll führt laufende Transaktionen der Kasse und muss bei einer Prüfung den Organen der Finanzverwaltung in Form einer Datei (z.B. dep-export.json) zur Verfügung gestellt werden können.
FinanzOnline Dies ist die Website des BMF, auf der neben der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und anderen Finanzamt relevanten Tätigkeiten, auch die Verwaltung der Registrierkasse(n) dargestellt werden kann. Die Website ist unter der URL https://finanzonline.bmf.gv.at erreichbar.
Kassen-Id / Kassen-Id-Nr / Kassenidentifikationsnummer Diese Nummer identifiziert die Kasse (z.B. K1, K2, etc.) und ist im Unternehmen eindeutig, d.h. auch selbständige Filialen müssen verschiedene Kassennummern haben.
Nullbeleg Ein Nullbeleg ist ein Beleg mit dem Betrag Null (0,00 Euro), der in den verschiedensten Situationen erstellt werden kann bzw. muss. Beispiele wären z.B. ein Monats- oder Jahresbeleg oder ein Nullbeleg, der bei der Wiederinbetriebnahme der SEE (nach einem Ausfall) gedruckt werden muss.
Sicherheitseinrichtung / Signaturerstellungseinheit / SEE Dies bezeichnet im Prinzip den USB-Stick, der an der Kasse angesteckt wird. Im Stick befindet sich die sogenannte Signaturkarte mit dem Zertifikat. Mit diesem USB-Stick wird jeder Kassenvorgang digital signiert. Jeder USB-Stick hat eine eindeutige Seriennummer. Die Signaturkarte und das Zertifikat werden von einem Vertrauensdienstanbieter (z.B. A-TRUST) ausgestellt.
Startbeleg Ein Startbeleg ist der erste Beleg, der nach der Aktivierung der RKSV-Unterstützung erstellt, signiert und gedruckt werden muss. Außerdem muss dieser Beleg über die Belegcheck-App des BMF geprüft werden . Somit wird die Registrierung der Kasse bei FinanzOnline abgeschlossen. Der gedruckte Beleg muss nach Bundesabgabenordnung (BAO) 7 Jahre aufbewahrt werden.