Hinweis #
E-Rechnungen können elektronisch über das Unternehmensservice Portal (USP) oder an die BBG (Bundesbeschaffungs GmbH) eingebracht werden. SEP e-Rechnung unterstützt Sie bei der Erstellung der Dateien und Übergabe in die entsprechenden Systeme.
Gemäß § 5 IKT Konsolidierungsgesetz nehmen österreicherische Bundesbehörden im Waren- und Dienstleistungsverkehr ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen entgegen. Rechnungen im PDF-Format gelten nicht als strukturiert. Ausgewählte Stellen der anderen Rechnungsempfänger nehmen elektronische Rechnungen ohne gesetzliche Verpflichtung entgegen. Die Rechnungen müssen nicht signiert sein. Signierte Rechnungen werden jedoch angenommen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen, den Rechnungsinhalten, Einbringungsarten und zur Verfahrensweise bei ausländischen Vertragspartnern finden Sie unter e-Rechnung.gv.at