Startbeleg erstellen #
Nachdem Sie die RKSV-Einrichtung vorgenommen haben, können Sie nun den notwendigen Startbeleg in der Kasse erstellen. Dieser Startbeleg wird für die Registrierung bei FinanzOnline benötigt:

Der erstellte Startbeleg unterliegt den Bestimmungen der Aufbewahrungspflicht:

Sie erhalten die Aufforderung, den Startbeleg mit der Belegcheck-App vom BMF zu prüfen:

Bestätigen Sie die Abfrage, wenn die Prüfung erfolgreich war. Sie können anschließend keinen Startbeleg mehr erstellen:
